Rechtsprechung
FG Hessen, 25.09.2013 - 2 K 2038/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 9 EStG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mittelpunkt der Lebensinteressen eines mit der Haupt-Bezugsperson zusammenwohnenden Arbeitnehmers bei Pflege und Betreuung der schwerkranken Mutter außerhalb des Beschäftigungsortes (hier: Doppelte Haushaltsführung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9
Doppelte Haushaltsführung; Lebensgefährte; Zusammenleben - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Doppelte Haushaltsführung bei gemeinsamer Wohnung mit Lebensgefährten am Beschäftigungsort
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 25.09.2013 - 2 K 2038/11
- BFH, 08.10.2014 - VI R 16/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- FG Düsseldorf, 17.05.2002 - 18 K 652/00
Doppelte Haushaltsführung; Lebensmittelpunkt; Fußballspieler - Doppelte …
Auszug aus FG Hessen, 25.09.2013 - 2 K 2038/11
Es handelte sich somit um die gemeinsam von beiden Lebenspartnern dauerhaft genutzte Unterkunft in der Nähe des Beschäftigungsortes, die der Klägerin und ihrem Lebensgefährten gemeinsam zu Wohnzwecken diente (…vgl. Ludwig Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 28. Auflage, § 9, Textziffer 142; Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 17.5.2002 18 K 652/00 E, EFG 2002, 1161; Urteil des Finanzgerichts München vom 30.3.2007 8 K 5168/04, EFG 2007, 1322). - BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90
Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )
Auszug aus FG Hessen, 25.09.2013 - 2 K 2038/11
Es darf sich nicht lediglich um das Vorhalten einer Wohnung zu Besuchszwecken handeln; vielmehr muss der beibehaltene eigene Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes den Lebensmittelpunkt (Haupthausstand) darstellen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5.10.1994 VI R 62/90, Bundessteuerblatt II 1995, 180). - BFH, 10.02.2000 - VI R 60/98
Gastarbeiter; doppelte Haushaltsführung
Auszug aus FG Hessen, 25.09.2013 - 2 K 2038/11
Ob dies jeweils der Fall ist, ist anhand einer Abwägung und Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10.2.2000 VI R 60/98, BFH/NV 2000, 949).
- FG München, 30.03.2007 - 8 K 5168/04
Berücksichtigung einer doppelten Haushaltsführung in Form wöchentlicher …
Auszug aus FG Hessen, 25.09.2013 - 2 K 2038/11
Es handelte sich somit um die gemeinsam von beiden Lebenspartnern dauerhaft genutzte Unterkunft in der Nähe des Beschäftigungsortes, die der Klägerin und ihrem Lebensgefährten gemeinsam zu Wohnzwecken diente (…vgl. Ludwig Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 28. Auflage, § 9, Textziffer 142; Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 17.5.2002 18 K 652/00 E, EFG 2002, 1161; Urteil des Finanzgerichts München vom 30.3.2007 8 K 5168/04, EFG 2007, 1322). - FG Hamburg, 16.10.2001 - VI 148/01
Lebensmittelpunkt eines in fester Partnerschaft lebenden Arbeitnehmers
Auszug aus FG Hessen, 25.09.2013 - 2 K 2038/11
Dies führt zwangsläufig zu der Annahme, dass sich dort auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Klägerin befand (…vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 5.10.2011 VI B 58/11, BFH/NV 2012, 233; Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 16.10.2001 VI 148/01, juris Dokumentation). - BFH, 05.10.2011 - VI B 58/11
Doppelte Haushaltsführung bei Zusammenleben berufstätiger Ehegatten am …
Auszug aus FG Hessen, 25.09.2013 - 2 K 2038/11
Dies führt zwangsläufig zu der Annahme, dass sich dort auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Klägerin befand (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 5.10.2011 VI B 58/11, BFH/NV 2012, 233; Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 16.10.2001 VI 148/01, juris Dokumentation).
- BFH, 08.10.2014 - VI R 16/14
Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Lebensgefährten
Sie beantragt, das Urteil des Hessischen FG vom 25. September 2013 2 K 2038/11 und die Einspruchsentscheidung vom 20. Juli 2011 aufzuheben sowie den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2008 vom 18. Februar 2010 dahingehend abzuändern, dass bei den Einkünften der Klägerin aus nichtselbständiger Arbeit Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung in Höhe von 9.307 EUR als Werbungskosten berücksichtigt werden.